Die Infrarotstrahlung, auch IR-Strahlung genannt ist die elektromagnetische Strahlung im Spektralbereich zwischen dem sichtbarem Licht und der längerwelligen Strahlung im Terahertzbereich.
Die Wellenlänge liegt zwischen 780 Nanometer und 1 Millimeter, oder anders ausgedrückt im Frequenzbereich von 300 Gigahertz bis 400 Terahertz.
Die Infrarotstrahlung wird in 3 Bereichen unterteilt:
- Kurzwellige IR-A-Strahlung mit einem Wellenlängenbereich von 780 bis 1400 Nanometer.
- IR-B-Strahlung mit einem Wellenlängenbereich von 1400 bis 3000 Nanometer.
- Langwellige IR-C-Strahlung mit einem Wellenlängenbereich von 3000 Nanometer bis 1 Millimeter.
Den Nachweis der Infrarotstrahlung erbrachte der deutsche Astronom Friedrich Wilhelm Herschel im Jahre 1800. Mit einem Prisma zerlegte er das Sonnenlicht in seine spektralen Teile und fand dabei heraus, dass jenseits des roten, langwelligsten Bereichs des sichtbaren Lichts, eine nicht sichtbare aber wärmende Strahlung existiert.
Die Sonnenstrahlen die die Erde erreichen, haben einen Infrarot-Anteil von ca. 50 %. Die durch die Sonneneinstrahlung erwärmte Erde gibt ihrerseits Infrarotstrahlung ab. Jedoch wird die Infrarotstrahlung durch die in der Erdatmosphäre enthaltenen natürlichen und künstlichen Gase wie z.B. CO2, Ozon, Methan, Wasser und Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) absorbiert, was zu einer zusätzlichen Erwärmung der Erde führt und für den Wärmehaushalt der Erde von entscheidender Bedeutung ist.
Die Fähigkeit zur Erwärmung von Stoffen dient zum Nachweis der Infrarotstrahlung. Jeder warme Körper mit einer Temperatur oberhalb des absoluten Nullpunkts, der bei ca. minus 273 Grad Celsius ( Null Kelvin) liegt, gibt Infrarotstrahlung ab. Je wärmer ein Körper ist, desto mehr Energie gibt er in Form von Infrarotstrahlung ab und umso kürzer ist die Wellenlänge der Strahlung.